1BFAHT
Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
Einführung
Sie interessieren sich für eine Ausbildung im Rahmen der Altenpflegehilfe? Die Albert-Schweitzer-Schule bietet Ihnen eine Möglichkeit hierzu. In enger Zusammenarbeit mit den Praxisstellen werden Sie in einem Jahr zum/zur Altenpflegehelfer/-in ausgebildet.
Nach bestandenen Abschlussprüfung eröffnet sich Ihnen
- die berufliche Tätigkeit in der stationären, ambulanten oder offenen Altenhilfe
- die Möglichkeit der Weiterqualifikation zur staatlich geprüften Pflegefachkraft in der dreijährigen Pflegeausbildung
Aufnahmebedingungen
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
- Gesundheitliche Eignung für den Beruf
- Ausbildungsvertrag mit einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung
- Ausreichende Sprachkenntnisse (B1)
Ziel der Ausbildung
- Berufsbezeichnung: staatlich anerkannte Altenpflegehelferin/staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
- Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen in der stationären, ambulanten und offenen Altenhilfe.
- Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erhält man zusätzlich eine Bescheinigung für die Tätigkeit als Betreuungskraft gemäß den Richtlinien nach § 53c des Elften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung.
Anmeldeverfahren
- Füllen Sie den Anmeldeantrag aus. Link s.o.
- Folgende Unterlagen sind darüber hinaus der Schule abzugeben:
- die ausgedruckte und unterschriebene Seite „Erforderliche Unterschriften“ (wird nach Abschicken des Anmeldeantrags angezeigt)
- ein Bewerbungsschreiben für einen Schulplatz
- ein vollständiger Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und ggfs. ausgeübte Berufstätigkeiten
- Nachweis des Bildungsstands (siehe Aufnahmebedingungen): Abschlusszeugnis in beglaubigter Kopie
- bei ausländischen Zeugnissen: Zeugnisanerkennung durch die Zeugnisanerkennungsstelle am Regierungspräsidium Stuttgart – bitte frühzeitig beantragen
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung für den Beruf (z.B. Formular der Schule)
- Bestätigung eines Ausbildungsplatzes (Formular der Schule)
- Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der ambulanten oder stationären Pflege
- Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse
AZAV-Hinweise
Diese Schulart ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert.
Bewerber/-innen, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden, erhalten von ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder ihrem zuständigen Jobcenter einen Bildungsgutschein und in der Regel eine Trägerbescheinigung.
Der Bildungsgutschein und die Trägerbescheinigung müssen zeitnah in der Schule (Sekretariat) eingereicht werden. Weitere Informationen zur Beantragung von Bildungsgutscheinen finden Sie unter diesem Link.
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich weiterführend kundig machen. Hier erfahren Sie auch, welche Leistungen Sie gegebenenfalls erhalten können.
Zur Abgabe von Bildungsgutscheinen während Schulferien beachten Sie bitte die Informationen → hier
Stundentafel
Ablauf der Ausbildung
- Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfung ein Jahr (Vollzeitform).
- Die Ausbildung umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht in der Schule und eine praktische Ausbildung im Umfang von mindestens 850 Stunden.
- Während der Ausbildung ist ein Außeneinsatz im Umfang von 100 Stunden zu absolvieren.
1. Pflichtbereich
Religionslehre: 1
Deutsch: 1
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege: 10
Unterstützung bei der Lebensgestaltung: 2
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen: 2
Altenpflege als Beruf: 1
