3BFP
Berufsfachschule für Pflege
Einführung
Die generalistische Pflegeausbildung befähigt zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Ob Krankenhaus, Kinderkrankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst, alle Versorgungsbereiche stehen den Auszubildenden nach einer abgeschlossenen, generalistischen Pflegeausbil- dung offen. Damit haben die Auszubildenden im Berufsleben viele Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten
Aufnahmebedingungen
- Mittlerer Bildungsabschluss
oder - Hauptschulabschluss
und- staatlicher Abschluss als Altenpflegehelfer/-in oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-in oder
- zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung
außerdem erforderlich:
- ein Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Zeugnis
- ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, wenn der Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben wurde
- ein Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger der praktischen Ausbildung (z. B. Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhaus, ambulanter Pflegedienst)
Abschluss
Staatlich anerkannte Pflegefachfrau/ staatlich anerkannter Pflegefachmann
Der generalistische Berufsabschluss ist in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt.
Auszubildende können sich unter Umständen im dritten Ausbildungsjahr spezialisieren und die Ausbildung mit dem Abschluss Altenpfleger bzw. Altenpflegerin beenden.
Ausbildungsvergütung
1. Jahr ca. 1.140 €
2. Jahr ca. 1.202 €
3. Jahr ca. 1.303 €
(maximale Unterschreitung nach rechtlichen Vorgaben des BAG jeweils 20%)
Bewerbungsverfahren
Die Ausbildung gliedert sich in einen schulischen Teil mit 2-3 Schultagen pro Woche an der Albert-Schweitzer-Schule (ASS) und in einen praktischen Teil mit Ausbildung in einer ambulanten oder stationären Einrichtung der Altenhilfe.
Der Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
- Sie vereinbaren über das Sekretariat der ASS (Tel. 06221 15-82300) einen Termin für das Bewerbergespräch mit der Abteilungsleitung
- Sie bringen zum Bewerbergespräch folgende Unterlagen mit oder schicken diese vorab an die ASS, Alte Daisbacher Str. 7a, 74889 Sinsheim:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Ärztliches Zeugnis (in dem die gesundheitliche Eignung zur Ausbildung für den Beruf der Pflege bescheinigt wird)
- Abschlusszeugnisse der bisher besuchten Schulen (beglaubigte Kopien)
- Ausbildungsvertrag (dreifach) oder Bestätigung der ausbildenden Einrichtung
- Sie schließen einen Ausbildungsvertrag mit einer ambulanten oder stationären Einrichtung der Altenhilfe ab. Eine Übersicht der Praxisstellen, mit denen wir zusammen arbeiten, erhalten Sie im Sekretariat. Der Ausbildungsvertrag muss der Schule vor Ausbildungsbeginn unterschrieben und in dreifacher Ausfertigung vorgelegt werden
- Das Bewerbungsverfahren muss vor Schuljahresbeginn (in der Regel August eines Jahres) abgeschlossen sein.
AZAV-Hinweise
Diese Schulart ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert.
Bewerber/-innen, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden, erhalten von ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder ihrem zuständigen Jobcenter einen Bildungsgutschein und in der Regel eine Trägerbescheinigung.
Der Bildungsgutschein und die Trägerbescheinigung müssen zeitnah in der Schule (Sekretariat) eingereicht werden. Weitere Informationen zur Beantragung von Bildungsgutscheinen finden Sie unter diesem Link.
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich weiterführend kundig machen. Hier erfahren Sie auch, welche Leistungen Sie gegebenenfalls erhalten können.
Zur Abgabe von Bildungsgutscheinen während Schulferien beachten Sie bitte die Informationen → hier
Informationen zur Ausbildung
Dauer
Drei Jahre in Vollzeit (36 Monate), bestehend aus 2.100 Stunden (à 45 Minuten) theoretischem und fachpraktischem Unterricht sowie 2.500 Stunden praktischer Ausbildung.
Unterricht
Der Unterricht wird in Klassen von 15 bis 30 Auszubildenden stattfinden.
Die im Unterricht zu vermittelnden Lehrinhalte ergeben sich aus einem schulinternen Curriculum, das auf einem verbindlichen Lehrplan von Baden- Württemberg basiert.
Praktische Ausbildung
- Orientierungseinsatz beim Ausbildungsbetrieb
- Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
- Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (Alten- und Pflegeheim)
- Pflichteinsatz ambulante Pflege (ambulanter Pflegedienst)
- Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung (z. B. Kinderkliniken)
- Pflichteinsatz psychiatrische Versorgung (z. B. psychiatrische Kliniken)
- weitere Einsätze (z. B. Hospiz, Beratungsstellen)
- Vertiefungseinsatz beim Ausbildungsbetrieb