3BFP
Berufsfachschule für Pflege
Einführung
Die generalistische Pflegeausbildung befähigt zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Ihnen stehen nach der Ausbildung folgende Möglichkeiten offen:
- Berufliche Tätigkeit als Pflegefachkraft in Alten- und Pflegeheimen, bei ambulanten Pflegediensten/Sozialstationen, in Krankenhäusern, in pädiatrischen oder psychiatrischen Einrichtungen, in der offenen Altenarbeit oder Tagespflegeeinrichtungen
- Weiterbildung, z.B. zum/zur Praxisanleiter/in, Wohngruppen- oder Stationsleitung, Fachkraft für Gerontopsychiatrie, Fachkraft für Palliativpflege, Pflegedienstleitung (in der Regel mit mehrjähriger Berufserfahrung)
- Studium: verschiedene pflegebezogene Studiengänge (bei entsprechender Zugangsvoraussetzung)
Aufnahmebedingungen
- Mittlerer Bildungsabschluss oder als gleichwertig anerkannter Abschluss
- Hauptschulabschluss oder als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- einer erfolgreich abgeschlossenen staatlich anerkannten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer
- der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
- ausreichende Sprachkenntnisse (B2)
Ziel der Ausbildung
- Berufsbezeichnung: Pflegefachkraft
- Die dreijährige Pflegeausbildung qualifiziert für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen. Nach abgeschlossener Ausbildung können Pflegfachkräfte in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, ambulanter Pflegedienst, Einrichtungen der pädiatrischen und der psychiatrischen Versorgung).
- Der Abschluss ist EU-weit anerkannt.
Anmeldeverfahren
- Füllen Sie den Anmeldeantrag aus. Link s.o.
- Folgende Unterlagen sind darüber hinaus der Schule abzugeben:
- die ausgedruckte und unterschriebene Seite „Erforderliche Unterschriften“ (wird nach Abschicken des Anmeldeantrags angezeigt)
- ein Bewerbungsschreiben für einen Schulplatz
- ein vollständiger Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und ggfs. ausgeübte Berufstätigkeiten
- Nachweis des Bildungsstands (siehe Aufnahmebedingungen): Abschlusszeugnis in beglaubigter Kopie
- bei ausländischen Zeugnissen: Zeugnisanerkennung durch die Zeugnisanerkennungsstelle am Regierungspräsidium Stuttgart – bitte frühzeitig beantragen
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung für den Beruf (z.B. Formular der Schule)
Bestätigung eines Ausbildungsplatzes (Formular der Schule) - Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der ambulanten oder stationären Pflege
Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse
AZAV-Hinweise
Diese Schulart ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert.
Bewerber/-innen, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden, erhalten von ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder ihrem zuständigen Jobcenter einen Bildungsgutschein und in der Regel eine Trägerbescheinigung.
Der Bildungsgutschein und die Trägerbescheinigung müssen zeitnah in der Schule (Sekretariat) eingereicht werden. Weitere Informationen zur Beantragung von Bildungsgutscheinen finden Sie unter diesem Link.
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich weiterführend kundig machen. Hier erfahren Sie auch, welche Leistungen Sie gegebenenfalls erhalten können.
Zur Abgabe von Bildungsgutscheinen während Schulferien beachten Sie bitte die Informationen → hier
Ablauf der Ausbildung
- Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung drei Jahre (Vollzeitform).
- Die Ausbildung umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht in der Schule mit einem Umfang von 2.100 Stunden sowie die praktische Ausbildung mit einem Umfang von 2.500 Stunden.
Pflichtbereich (1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr)
Religionslehre sowie Religiöse und ethische Kompetenzen entwickeln*
Deutsch I*
Kompetenzbereich I: 9 | 9 | 8,5
Pflegeprozesse in akuten und dauerhaften Pflegesituationen gestalten
Kompetenzbereich II: 2,5 | 2,5 | 2,5
Kommunikation und Beratung gestalten
Kompetenzbereich III: 2,5 | 2,5 | 2,5
Intra- und interprofessionelles Handeln gestalten und mitgestalten
Kompetenzbereich IV: 1 | 1,5 | 1,5
Das eigene Handeln ethisch sowie rechtlich reflektieren und begründen
Kompetenzbereich V: 1,5 | 1,5 | 1
Das eigene Handeln wissenschaftlich und berufsethisch reflektieren und begründen
Stunden zur freien Verfügung: 2 | 2 | 2
Wochenstunden gesamt: 18,5 | 19 | 18
*Unterricht erfolgt ausbildungsintegriert im Umfang von je einer Wochenstunde je Schuljahr. Die Note wird nachrichtlich im Zeugnis ausgewiesen.
Praktische Ausbildung
- erstes und zweites Ausbildungsdritte:
- Orientierungseinsatz bei der Ausbildungseinrichtung (Träger der praktischen Ausbildung): 400 Std.
- Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus): 400 Std.
- Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim): 400 Std.
- Pflichteinsatz ambulanten Akut-/Langzeitpflege (ambulanter Pflegedienst/Sozialstation): 400 Std.
- Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung (Einrichtung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen): 120 Std.
- letztes Ausbildungsdrittel
- Pflichteinsatz psychiatrische Versorgung (Einrichtung der allgemeinpsychiatrischen oder gerontopsychiatrischen Versorgung): 120 Std.
- Vertiefungseinsatz bei der Ausbildungseinrichtung (Träger der praktischen Ausbildung): 500 Std.
- weitere Einsätze (zum Teil als Wahleinsatz, z.B. Pflegeberatung, Palliativpflege, Hospiz): 160 Std.
