1BKSP
Einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik
Einführung
Das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik bereitet auf die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher vor. An zwei Tagen in der Woche sammeln die Schüler:innen praktische Erfahrungen in einer Tageseinrichtung für Kinder. An den anderen Wochentagen legt der schulische Unterricht im Berufskolleg die fachlichen Grundlagen für die spätere Ausbildung in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Sozialpädagogik, Spiel- und Bewegungspädagogik sowie Rhythmik, Musik- und Kunsterziehung. Im Berufskolleg beginnt somit die Vorbereitung auf die eigenverantwortliche Tätigkeit als staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher. Diese Fachkräfte begleiten Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und regen Bildungsprozesse an.
Staatlich anerkannte Erzieher:innen können in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen tätig sein, wie zum Beispiel in Kindertagesstätten, Horten, Kinderkrippen und Freizeiteinrichtungen. Im Anschluss an das Berufskolleg kann während der weiteren Ausbildung bei entsprechender Nachfrage auch die Fachhochschulreife erworben werden, was den Zugang zu weiterführenden Studienmöglichkeiten eröffnet.
Ansprechpersonen
Alexandra Halter
Sabine Berger
Sprechzeiten
telefonisch i. d. R. mittwochs 8:30–9:30 und nach Vereinbarung; Raum J 1.04
Tel.: 06221 15-82316
Downloads/Infos
Infos zum Bewerberverfahren BewO
Weitere wichtige Informationen und Formulare wie z. B. „Ausbildungsvereinbarung“ bzw. „Information zur Praxisstelle“ finden Sie im Bereich → Sozialpädagogische Schularten auf der Seite Anmeldungen und Downloads.
Aufnahmebedingungen
- Realschulabschluss
oder
Fachschulreife
oder
Werkrealschulabschluss
oder
Versetzung in Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums
oder
gleichwertiger Bildungsabschluss - für die praktische Ausbildung: Praktikumsvertrag mit einer geeigneten Tageseinrichtung für Kinder (Kindergarten oder Kinderkrippe)
- Bei ausländischen Bildungsnachweisen (Voraussetzung: Anerkennung des Bildungsabschlusses durch das Kultusministerium Baden-Württemberg) ist ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich (mindestens B2).
Dem Träger der Einrichtung ist i. d. R. zu Beginn der Ausbildung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Die Bewerbung für diese Schulart erfolgt ausschließlich über das Bewerberverfahren Online (BewO). Weitere Informationen erhalten Sie → hier.
Abschluss
Berechtigt zum Besuch der zweijährigen Fachschule für Sozialpädagogik – Berufskolleg
Stundentafel
1. Pflichtbereich
Fächer
Religionspädagogik: 1
Deutsch: 1
Englisch: 2
Handlungsfelder
Berufliches Handeln fundieren: 4
Erziehung u. Betreuung gestalten: 3
Bildung u. Entwicklung fördern I: 3
Bildung u. Entwicklung fördern II: 5
Sozialpädagogisches Handeln (Praxis): 9
2. Wahlpflichtbereich: 2
Musik/Rhythmik, Sport- und Bewegunspädagogik, weitere fachliche Inhalte