2BFH | 2BFP
Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Ernährung
Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege
Einführung
Die zweijährige Berufsfachschule ist vor allem für Jugendliche vorgesehen, die nach Abschluss der Hauptschule die Fachschulreife erwerben wollen. Die ASS bietet zwei Profile an:
Profil Hauswirtschaft und Ernährung (2 BFH)
Die 2 BFH soll auf Berufe des Berufsfeldes Hauswirtschaft und Ernährung vorbereiten. Unterrichtsfächer sind u.a. Berufsfachliche Kompetenz (Chemie u. Ernährungslehre, Wirtschaftlehre mit Datenverarbeitung, Haushaltstechnologie), Berufspraktische Kompetenz (Nahrungszubereitung mit Reinigung, Textilarbeit u. Werken), Mathematik, Deutsch, Englisch, und Projektkompetenz.
Profil Gesundheit und Pflege (2 BFP)
Die 2 BFP vermittelt eine berufliche Grundausbildung und Grundzüge einer beruflichen Fachbildung für gesundheitspflegerische Berufe. Sie bereitet auf Berufe vor, die dem Berufsfeld Gesundheit zugerechnet werden, z.B. Arzt-/Zahnarzthelfer/-in, Tierarzthelfer/-in, Apothekenhelfer/-in, sowie auf weitere nichtärztliche Heilberufe, z.B. Krankenpfleger/-in, medizinisch-technische Assistent/-in. Unterrichtsfächer sind u.a. Berufsfachliche Kompetenz (Biologie u. Gesundheitslehre, Wirtschaftslehre mit Datenverarbeitung, Pflege), Berufspraktische Kompetenz (Labortechnologie, Textverarbeitung, Übungen zur Pflege), Mathematik, Deutsch, Englisch und Projektkompetenz.
Ansprechperson
Claudia Weber
Sprechzeiten
nach Vereinbarung;
Raum H 2.27
Tel.: 06221 15-82324
E-Mail
Aufnahmebedingungen
(1) Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule ist
1. der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs,
oder
2. das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges,
oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte,
3. das nach Besuch der Klasse 9 erteilte Abgangszeugnis der Realschule auf dem Niveau M nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 der Realschulversetzungsordnung oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das nach Besuch der Klasse 8 erteilte Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note »mangelhaft « erteilt sein darf,
oder
4. der Nachweis eines den Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes
(2) Sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen, noch nicht alle Plätze an der Schule besetzt sind, kann der Schulleiter außerdem Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkrealschule oder Hauptschule oder in die Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau G nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Realschulversetzungsordnung aufnehmen, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note »befriedigend « erzielt wurde. Darüber hinaus können Bewerber, die auf dem Niveau M der Realschule in die Klasse 9 versetzt wurden, aufgenommen werden, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 3,5 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note “mangelhaft” erteilt sein darf
(3) Für Bewerber der Gemeinschaftsschule gelten Absatz 1 Nummer 3 sowie Absatz 2 mit der Maßgabe, dass für den Zweck der Aufnahme in die Berufsfachschule Noten in allen Fächern einheitlich auf einer Niveaustufe ausgewiesen werden.
Aufnahmeantrag
Der Aufnahmeantrag ist an die Berufsfachschule zu richten, an der die Ausbildung erfolgen soll. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
- ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg,
- eine beglaubigte Abschrift des Nachweises des Bildungsstandes (siehe Aufnahmevoraussetzungen),
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls
a) an welcher Berufsfachschule der Bewerber bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat,
b) an welche Berufsfachschule der Bewerber ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet hat.
Abschluss
Fachschulreife – entspricht der Mittleren Reife
Anrechnung für Berufsausbildungen:
- 2 BFH: Verkürzung der Lehrzeit bei Hauswirtschafter/-in um 1 Jahr
- 2 BFP: Verkürzung der Lehrzeit bei Arzt- und Zahnarzthelfer/-in um 1 Jahr
Stundentafel
1. Pflichtbereich (1. Jahr | 2. Jahr)
1.1 Allgemeiner Bereich
Religion: 2 | 1
Deutsch*: 3 | 2
Englisch*: 3 | 4
Geschichte/Gemeinschaftskunde: 2 | 2
Sport: 2 | 2
Mathematik*: 3 | 4
Biologie: 2 | 2
Chemie: 2 | 2
1.2 Profilbereich
Projektkompetenz: 0 | 0
2BFH (Unterricht in Lernfeldern):
Berufsfachliche Kompetenz*: 5 | 5
Berufspraktische Kompetenz**: 6 | 6
2BFP (Unterricht in Lernfeldern):
Berufsfachliche Kompetenz: 6 | 6
Berufspraktische Kompetenz**: 5 | 5
2. Wahlpflichtbereich: 4 | 4
z.B. , Textverarbeitung, Individuelle Förderung
* schriftliche Abschlussprüfung
** praktische Abschlussprüfung