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2BFSA

Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (Kinderpflegeausbildung)

Einführung

Die Ausbildung an der Berufsfachschule für Kinderpflege führt zu dem Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Kinderpflegerin/Staatlich anerkannter Kinderpfleger“. Dieser Beruf umfasst die pädagogische und pflegerische Arbeit mit Kindern in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen oder in Familien. Zu diesen Tätigkeitsbereichen gehören sowohl Kindertageseinrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten als auch sonstige Einrichtungen wie z. B. freizeitpädagogische Einrichtungen.

Die Kinderpflegerin/der Kinderpfleger arbeitet hier in der Regel als Zweitkraft in der Gruppe. Für staatlich anerkannte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger bestehen unterschiedliche Weiterbildungsmöglichkeiten in Berufen im Bereich des Gesundheitswesens, die auf dem Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung aufbauen.

Mit einem mittleren Bildungsabschluss oder einem gleichwertigen Bildungsabschluss über die 9+3-Regelung (z.B. Fachschulreife über die Berufsaufbauschule) werden weitere Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet, z. B. die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/Staatlich anerkanntem Erzieher.

Ansprechpersonen

Alexandra Halter
Sabine Berger

Sprechzeiten
telefonisch i. d. R. mittwochs 8:30–9:30 und nach Vereinbarung; Raum J 014

Tel.: 06221 15-82316

E-Mail Frau Halter
E-Mail Frau Berger

Anmeldeformular
Anmeldung BP

Downloads

Aufnahmebedingungen

Hauptschulabschluss oder Abschluss des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens „befriedigend“ und der Gesamtdurchschnitt von 3,0 erreicht sein muss.

Bei ausländischen Bildungsnachweisen (Voraussetzung: Anerkennung des Bildungsabschlusses durch das Kultusministerium Baden-Württemberg) ist ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich.

Dem Träger der Einrichtung ist i. d. R. zu Beginn der Ausbildung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Hinweis:
Während der schulischen Ausbildung muss die Einrichtung und die Altersgruppe einmal gewechselt werden.

Abschluss

Staatlich anerkannte Kinderpflegerin / Staatlich anerkannter Kinderpfleger

AZAV-Hinweise

Diese Schulart ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert.

Bewerber/-innen, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden, erhalten von ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder ihrem zuständigen Jobcenter einen Bildungsgutschein und in der Regel eine Trägerbescheinigung.

Der Bildungsgutschein und die Trägerbescheinigung müssen zeitnah in der Schule (Sekretariat) eingereicht werden. Weitere Informationen zur Beantragung von Bildungsgutscheinen finden Sie unter diesem Link.

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich weiterführend kundig machen. Hier erfahren Sie auch, welche Leistungen Sie gegebenenfalls erhalten können.

Zur Abgabe von Bildungsgutscheinen während Schulferien beachten Sie bitte die Informationen → hier

Stundentafel

1. Pflichtbereich (1. Jahr | 2. Jahr)

Fächer

Religionspädagogik: 2 | 2
Deutsch: 3 | 2
Gemeinschaftskunde: 1 | 1
Englisch: 1 |1

Handlungsfelder

Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren: 4 | 4
Förderung der körperlichen Entwicklung u. Gesunderhaltung: 5 | 5
Anregung der Sinne und kreative Ausdrucksmöglichkeiten: 4 | 3
Unterstützung der Sprachentwicklung: 2 | 3
Unterstützung der kognitiven Entwicklung: 2 | 3
Unterstützung der emotional-sozialen Entwicklung: 2 | 2
Berufspraktisches Handeln (Tagespraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung): 4 | 4

3. Wahlpflichtbereich: 2 | 2

4. Wahlbereich: 2 | 2

Archive

Kontakt

  • Albert-Schweitzer-Schule
  • Alte Daisbacher Straße 7 a
  • 74889 Sinsheim

  • Tel.: 06221 15-82300
  • Fax: 06221 15-82320

E-Mail

Nützliche Links

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Aktueller Jahresplaner als PDF
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