2BFSA
Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz
Einführung
Die Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenten/sozialpädagogische Assistentinnen führt zu dem Berufsabschluss „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin/staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“. Dieser Beruf umfasst die pädagogische und pflegerische Arbeit mit Kindern in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen oder in Familienrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten als auch sonstige Einrichtungen wie z. B. freizeitpädagogische Einrichtungen.
Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten arbeiten hier in der Regel als Zweitkraft in der Gruppe. Für sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten bestehen unterschiedliche Weiterbildungsmöglichkeiten in Berufen im Bereich des Gesundheitswesens, die auf dem Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung aufbauen.
Mit einem mittleren Bildungsabschluss oder einem gleichwertigen Bildungsabschluss über die 9+3-Regelung (z.B. Fachschulreife über die Berufsaufbauschule) werden weitere Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet, z. B. die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/Staatlich anerkanntem Erzieher.
Ansprechpersonen
Alexandra Halter
Sabine Berger
Sprechzeiten
telefonisch i. d. R. mittwochs 8:30–9:30 und nach Vereinbarung; Raum J 014
Tel.: 06221 15-82316
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Aufnahmebedingungen
Hauptschulabschluss oder Abschluss des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens „befriedigend“ und der Gesamtdurchschnitt von 3,0 erreicht sein muss.
Bei ausländischen Bildungsnachweisen (Voraussetzung: Anerkennung des Bildungsabschlusses durch das Kultusministerium Baden-Württemberg) ist ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich.
Dem Träger der Einrichtung ist i. d. R. zu Beginn der Ausbildung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Hinweis:
Während der schulischen Ausbildung muss die Einrichtung und die Altersgruppe einmal gewechselt werden.
Abschluss
Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin / Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent
AZAV-Hinweise
Diese Schulart ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert.
Bewerber/-innen, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden, erhalten von ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder ihrem zuständigen Jobcenter einen Bildungsgutschein und in der Regel eine Trägerbescheinigung.
Der Bildungsgutschein und die Trägerbescheinigung müssen zeitnah in der Schule (Sekretariat) eingereicht werden. Weitere Informationen zur Beantragung von Bildungsgutscheinen finden Sie unter diesem Link.
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich weiterführend kundig machen. Hier erfahren Sie auch, welche Leistungen Sie gegebenenfalls erhalten können.
Zur Abgabe von Bildungsgutscheinen während Schulferien beachten Sie bitte die Informationen → hier
Stundentafel
1. Pflichtbereich (1. Jahr | 2. Jahr)
Fächer
Religionspädagogik: 2 | 2
Deutsch: 3 | 2
Gemeinschaftskunde: 1 | 1
Englisch: 1 |1
Handlungsfelder
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln: 4 | 4
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I: 3,5 | 3,5
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II: 4 | 5
Gruppen pädagogisch begleiten: 2,5 | 2,5
Mir Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten: 1 | 1
Übergänge mitgestalten: 1 | 1
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen: 3 | 3
Berufspraktisches Handeln (Tagespraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung): 4 | 4
3. Wahlpflichtbereich: 2 | 2
4. Wahlbereich: 2 | 2