2BKSP
2-jähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik
Einführung
Das zweijährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (Fachschule für Sozialpädagogik) ist der schulische Teil der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher und baut auf das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) auf. In den beiden Ausbildungsjahren steht neben der Vermittlung fachlicher Grundlagen auch die persönliche und pädagogische Weiterentwicklung der angehenden Fachkräfte im Fokus. Unterrichtsinhalte umfassen unter anderem Pädagogik, Psychologie, Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Spiel- und Bewegungspädagogik sowie Rhythmik, Musik- und Kunsterziehung. Zudem werden die Schüler:innen in den Bereichen Beobachtung und Dokumentation, Didaktik und Methodik sowie in rechtlichen und ethischen Grundlagen geschult, um sie auf die professionelle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vorzubereiten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist die Arbeit in einer Kindertageseinrichtung. Die praktische Ausbildung wird durch die Schule begleitet und verknüpft das theoretische Wissen mit unmittelbaren Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit.
Bei entsprechender Nachfrage kann ausbildungsbegleitend die Fachhochschulreife erworben werden, was den Zugang zu weiterführenden Studienmöglichkeiten eröffnet.
Im Anschluss an die schulische Ausbildung muss das einjährige Berufspraktikum absolviert werden, das zur staatlichen Anerkennung führt.
Staatlich anerkannte Erzieher:innen können in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen tätig sein, wie zum Beispiel in Kindergärten, Krippen und Horten, und Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus können sie sich für die Arbeit in Kinderheimen und Jugendhilfeeinrichtungen etc. weiterqualifizieren.
Ansprechpersonen
Alexandra Halter
Sabine Berger
Sprechzeiten
telefonisch i. d. R. mittwochs 8:30–9:30 und nach Vereinbarung; Raum J 1.04
Tel.: 06221 15-82316
Downloads
Wichtige Informationen und Formulare wie z. B. „Ausbildungsvereinbarung“ bzw. „Information zur Praxisstelle“ finden Sie im Bereich → Sozialpädagogische Schularten auf der Seite Anmeldungen und Downloads.
Aufnahmebedingungen
- Erfolgreicher Abschluss des 1BKSP (Berufskolleg für Sozialpädagogik)2 oder
- Berufsabschluss als Kinderpfleger:in2 oder
- Sozialpädagogische Assistent:in oder
- Allgemeine Hochschulreife/Fachhochschulreife/schulischer Teil der FHR eines beruflichen Gymnasiums (Profil: Sozialpädagogik/ Sozialwissenschaft)1 oder
- Mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule1 2 oder
- Mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung1 2 oder
- Mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens zweistündiges Fach „Pädagogik/Psychologie“ besucht wurde.1 2 oder
- Mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung2 oder
- Mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen)1 2 oder
- Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren1 2
sowie für die praktische Ausbildung:
schriftlicher Nachweis (Ausbildungsvereinbarung) eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Tageseinrichtung für Kinder (in den Eingangsklassen: Kinder unter 3 Jahren oder Kinder im Alter von 3–6 Jahren) bzw. Arbeitsvertrag bei praxisintegrierter Ausbildung
Dem Träger der Einrichtung ist i. d. R. zu Beginn der Ausbildung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Hinweis:
Während der schulischen Ausbildung muss die Einrichtung und die Altersgruppe einmal gewechselt werden.
1 sechswöchiges einschlägiges Praktikum (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort) erforderlich
2 Voraussetzung: Mittlere Reife, FSR bzw. Versetzung in Klasse 11 eines 9-jährigen bzw. Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums bzw. Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses
Abschluss
Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher
Erwerb der Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht in Mathematik möglich
AZAV-Hinweise
Diese Schulart ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert.
Bewerber/-innen, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden, erhalten von ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder ihrem zuständigen Jobcenter einen Bildungsgutschein und in der Regel eine Trägerbescheinigung.
Der Bildungsgutschein und die Trägerbescheinigung müssen zeitnah in der Schule (Sekretariat) eingereicht werden. Weitere Informationen zur Beantragung von Bildungsgutscheinen finden Sie unter diesem Link.
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich weiterführend kundig machen. Hier erfahren Sie auch, welche Leistungen Sie gegebenenfalls erhalten können.
Zur Abgabe von Bildungsgutscheinen während Schulferien beachten Sie bitte die Informationen → hier
Stundentafel
1. Pflichtbereich (1. Jahr | 2. Jahr)
Fächer
Religionspädagogik: 2 | 2
Deutsch: 2 | 2
Englisch: 2 | 2
Handlungsfelder
Berufliches Handeln fundieren: 3,5 | 4
Erziehung u. Betreuung gestalten: 3,5 | 4
Bildung u. Entwicklung fördern I: 3,5 | 3
Bildung u. Entwicklung fördern II: 5,5 | 5
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen: 3 | 3
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln: 2 | 2
Sozialpädagogisches Handeln (Praxis): 4 | 4
2. Wahlpflichtbereich: 2 | 2
Musik/Rhythmik, Sport- und Bewegunspädagogik, weitere fachliche Inhalte
3. Wahlbereich (Zusatzunterricht FHSR)
Mathematik: 3 | 3
4. weitere Wahlfächer
Erwerb eines Zertifikates „Musikkompetenz“ möglich