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3BKSPT

Fachschule für Sozialpädagogik – Berufskolleg (Teilzeit)

Einführung

Eine Ausbildung an der Fachschule für Sozialpäda­gogik soll dazu befähigen, selbstständig und eigen­verantwortlich Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Die möglichen Arbeitsfelder „staatlich anerkannter Erzieherinnen und Erzieher“ sind sehr vielfältig:

  • Früh- und Elementarpädagogik (Kindergärten, Kinderkrippen),
  • Freizeitpädagogik (betreute Abenteuerspielplätze, Jugendzentren, Jugendhäuser),
  • Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit (Hilfen zur Erziehung, Kinderdörfer, Heime),
  • Gesundheitsfürsorge (Kinderkrankenhäuser, Kurkliniken),
  • Sonderpädagogik (Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit geistigen oder körperlichen Behinderungen),
  • Betreuung an Schulen (Schulkinderhort, Kernzeitbetreuung, Internate, Grund- und Förderschulen)

Für staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher bestehen außerdem Möglichkeiten der Weiterbil­dung wie zum Beispiel Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer an Grund- und Hauptschulen, Realschulen oder Förderschulen (ohne Abitur). Mit dem Erwerb der Fachhochschulreife (Angebot im Rahmen des Wahlbereiches) besteht bundesweit die Möglichkeit zum Studium an einer Fachhochschule.

Unterrichtszeiten

Die ASS möchte den schulischen Teil der Ausbildung möglichst familienfreundlich gestalten. Deshalb beginnt der Unterricht erst um 8:15 Uhr und endet bereits um 14:40 Uhr.

Ansprechpersonen

Alexandra Halter
Sabine Berger

Sprechzeiten
telefonisch i. d. R. mittwochs 8:30–9:30 und nach Vereinbarung; Raum J 014

Tel.: 06221 15-82316

E-Mail Frau Halter
E-Mail Frau Berger

Anmeldeformular
Anmeldung BP

Downloads

Aufnahmebedingungen

  • Erfolgreicher Abschluss des 1BKSP (Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten)2 oder
  • Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in2 oder
  • Allgemeine Hochschulreife/Fachhochschulreife/schulischer Teil der FHR eines beruflichen Gymnasiums (Profil: Sozialpädagogik/ Sozialwissenschaft)1 oder
  • Mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule1 2 oder
  • Mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung1 2 oder
  • Mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens zweistündiges Fach „Pädagogik/Psychologie“ besucht wurde.1 2 oder
  • Mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung2 oder
  • Mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen)1 2 oder
  • Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren1 2

sowie für die praktische Ausbildung:
schriftlicher Nachweis (Ausbildungsvereinbarung) eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Tageseinrichtung für Kinder (in den Eingangsklassen: Kinder unter 3 Jahren oder Kinder im Alter von 3–6 Jahren) bzw. Arbeitsvertrag bei praxisintegrierter Ausbildung

Dem Träger der Einrichtung ist i. d. R. zu Beginn der Ausbildung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Hinweis:
Während der schulischen Ausbildung muss die Einrichtung und die Altersgruppe einmal gewechselt werden.

1  sechswöchiges einschlägiges Praktikum (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort) erforderlich
2 Voraussetzung: Mittlere Reife, FSR bzw. Versetzung in Klasse 11 eines 9-jährigen bzw. Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums bzw. Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses

Abschluss

Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher

Erwerb der Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht in Mathematik möglich


AZAV-Hinweise

Diese Schulart ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert.

Bewerber/-innen, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden, erhalten von ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder ihrem zuständigen Jobcenter einen Bildungsgutschein und in der Regel eine Trägerbescheinigung.

Der Bildungsgutschein und die Trägerbescheinigung müssen zeitnah in der Schule (Sekretariat) eingereicht werden. Weitere Informationen zur Beantragung von Bildungsgutscheinen finden Sie unter diesem Link.

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich weiterführend kundig machen. Hier erfahren Sie auch, welche Leistungen Sie gegebenenfalls erhalten können.

Zur Abgabe von Bildungsgutscheinen während Schulferien beachten Sie bitte die Informationen → hier

Stundentafel

1. Pflichtbereich (1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr)

Fächer

Religionspädagogik: 2 | 1 | 1
Deutsch: 1 | 2 | 1
Englisch: 1 | 2 | 1

Handlungsfelder

Berufliches Handeln fundieren: 2,5 | 2,5 | 2,5
Erziehung u. Betreuung gestalten: 2,5 | 2 | 3
Bildung u. Entwicklung fördern I: 2 | 2,5 | 2
Bildung u. Entwicklung fördern II: 4,5 | 3 | 3
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen: 2 | 2 | 2
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln: 1 | 1 | 2

2. Wahlpflichtbereich: 2 | 2 | –

Musik/Rhythmik, Sport- und Bewegunspädagogik, weitere fachliche Inhalte

3. Pflichtbereich (Praxis)

Sozialpädagogisches Handeln

4. Wahlbereich (Zusatzunterricht FHSR)

Mathematik: 2 | 2 | 2

5. weitere Wahlfächer

Erwerb eines Zertifikates „Musikkompetenz“ möglich

.

.

* In der Teilzeitausbildung bieten wir keinen Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife an.

Archive

Kontakt

  • Albert-Schweitzer-Schule
  • Alte Daisbacher Straße 7 a
  • 74889 Sinsheim

  • Tel.: 06221 15-82300
  • Fax: 06221 15-82320

E-Mail

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