• V-Plan
  • Termine
  • Blog
  • Moodle
Albert-Schweitzer-Schule Sinsheim
  • Startseite
  • Schularten
    • Berufsausbildungen
      • Pflegerische Berufe
        • 1BFAHT
        • 3BFP
      • Sozialpädagogische Berufe
        • 2BFSA
        • 1BKSP
        • 2BKSP
        • 3BKSPIT
        • 3BKSPT
    • Schulabschlüsse
      • Ohne Deutschkenntnisse
        • VABO
      • Hauptschulabschluss
        • AV
      • Mittlerer Bildungsabschluss
        • 2BFH | 2BFP
      • Fachhochschulreife
        • 1BK1P | 1BK2P
        • 2BKSP
      • Abitur
        • SGG
    • Weiterbildung
      • FOFT
  • Schulleben
    • Allgemeines
      • Blog
      • Wettbewerbe
      • Sponsoren
      • Beschwerden und Verbesserungsvorschläge
      • Moodle
    • Gruppen und Aktivitäten
      • Deutsch-französische Schulpartnerschaft
      • Schulsanitätsdienst
      • SMV
      • Nachhaltigkeit
      • Theater an der ASS
      • Förderverein (VASS)
    • Termine
      • Feier
      • Ferien
      • Exkursionen
      • Information
      • Prüfung, mündlich
      • Prüfung, praktisch
      • Prüfung, schriftlich
  • Wir über uns
    • Das Kollegium
    • Organigramm (PDF)
    • Praktika an der ASS
    • Beratungslehrkraft
    • Schulsozialarbeit
    • Prävention
    • Berufs- und Studienberatung
    • Unser Leitbild
  • Anmeldung & Downloads
    • ! Anmeldung
    • Allgemeines
    • Datenschutzformulare
    • Pflegerische Schularten
    • Sozialpädagogische Schularten
  • Kontakt
  • Suche
  • Menu

3BKSPT

3-jähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik in Teilzeit

Einführung

Das Berufskolleg für Sozialpädagogik in Teilzeit (Fachschule für Sozialpädagogik) ist der schulische Teil der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher. Der schulische Teil der Ausbildung dauert hierbei drei Jahre statt zwei Jahre (Vollzeitform).

In den drei Ausbildungsjahren steht neben der Vermittlung fachlicher Grundlagen auch die persönliche und pädagogische Weiterentwicklung der angehenden Fachkräfte im Fokus. Unterrichtsinhalte umfassen unter anderem Pädagogik, Psychologie, Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Spiel- und Bewegungspädagogik sowie Rhythmik, Musik- und Kunsterziehung. Zudem werden die Schüler:innen in den Bereichen Beobachtung und Dokumentation, Didaktik und Methodik sowie in rechtlichen und ethischen Grundlagen geschult, um sie auf die professionelle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vorzubereiten.

Ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist die Arbeit in einer Kindertageseinrichtung. Die praktische Ausbildung wird durch die Schule begleitet und verknüpft das theoretische Wissen mit unmittelbaren Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit.

Bei entsprechender Nachfrage kann ausbildungsbegleitend die Fachhochschulreife erworben werden, was den Zugang zu weiterführenden Studienmöglichkeiten eröffnet.

Im Anschluss an die schulische Ausbildung muss das einjährige Berufspraktikum absolviert werden, das zur staatlichen Anerkennung führt.

Staatlich anerkannte Erzieher:innen können in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen tätig sein, wie zum Beispiel in Kindergärten, Krippen und Horten, und Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus können sie sich für die Arbeit in Kinderheimen und Jugendhilfeeinrichtungen etc. weiterqualifizieren.

Unterrichtszeiten

Die ASS möchte den schulischen Teil der Ausbildung möglichst familienfreundlich gestalten. Deshalb beginnt der Unterricht erst um 8:15 Uhr und endet bereits um 14:40 Uhr.

Ansprechpersonen

Alexandra Halter
Sabine Berger

Sprechzeiten
telefonisch i. d. R. mittwochs 8:30–9:30 und nach Vereinbarung; Raum J 1.04

Tel.: 06221 15-82316

E-Mail Frau Halter
E-Mail Frau Berger

Anmeldeformular
Anmeldung BP

Downloads

Wichtige Informationen und Formulare wie z. B. „Ausbildungsvereinbarung“ bzw. „Information zur Praxisstelle“ finden Sie im Bereich → Sozialpädagogische Schularten auf der Seite Anmeldungen und Downloads.

Aufnahmebedingungen

  • Erfolgreicher Abschluss des 1BKSP (Berufskolleg für Sozialpädagogik)2 oder
  • Berufsabschluss als Kinderpfleger:in2 oder
  • Sozialpädagogische Assistent:in oder
  • Allgemeine Hochschulreife/Fachhochschulreife/schulischer Teil der FHR eines beruflichen Gymnasiums (Profil: Sozialpädagogik/ Sozialwissenschaft)1 oder
  • Mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule1 2 oder
  • Mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung1 2 oder
  • Mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens zweistündiges Fach „Pädagogik/Psychologie“ besucht wurde.1 2 oder
  • Mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung2 oder
  • Mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen)1 2 oder
  • Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren1 2

sowie für die praktische Ausbildung:
schriftlicher Nachweis (Ausbildungsvereinbarung) eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Tageseinrichtung für Kinder (in den Eingangsklassen: Kinder unter 3 Jahren oder Kinder im Alter von 3–6 Jahren) bzw. Arbeitsvertrag bei praxisintegrierter Ausbildung

Dem Träger der Einrichtung ist i. d. R. zu Beginn der Ausbildung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Hinweis:
Während der schulischen Ausbildung muss die Einrichtung und die Altersgruppe einmal gewechselt werden.

1  sechswöchiges einschlägiges Praktikum (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort) erforderlich
2 Voraussetzung: Mittlere Reife, FSR bzw. Versetzung in Klasse 11 eines 9-jährigen bzw. Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums bzw. Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses

Abschluss

Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher

Erwerb der Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht in Mathematik möglich


AZAV-Hinweise

Diese Schulart ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert.

Bewerber/-innen, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden, erhalten von ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder ihrem zuständigen Jobcenter einen Bildungsgutschein und in der Regel eine Trägerbescheinigung.

Der Bildungsgutschein und die Trägerbescheinigung müssen zeitnah in der Schule (Sekretariat) eingereicht werden. Weitere Informationen zur Beantragung von Bildungsgutscheinen finden Sie unter diesem Link.

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich weiterführend kundig machen. Hier erfahren Sie auch, welche Leistungen Sie gegebenenfalls erhalten können.

Zur Abgabe von Bildungsgutscheinen während Schulferien beachten Sie bitte die Informationen → hier

Stundentafel

1. Pflichtbereich (1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr)

Fächer

Religionspädagogik: 2 | 1 | 1
Deutsch: 1 | 2 | 1
Englisch: 1 | 2 | 1

Handlungsfelder

Berufliches Handeln fundieren: 2,5 | 2,5 | 2,5
Erziehung u. Betreuung gestalten: 2,5 | 2 | 3
Bildung u. Entwicklung fördern I: 2 | 2,5 | 2
Bildung u. Entwicklung fördern II: 4,5 | 3 | 3
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen: 2 | 2 | 2
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln: 1 | 1 | 2

2. Wahlpflichtbereich: 2 | 2 | –

Musik/Rhythmik, Sport- und Bewegunspädagogik, weitere fachliche Inhalte

3. Pflichtbereich (Praxis)

Sozialpädagogisches Handeln

4. Wahlbereich (Zusatzunterricht FHSR)

Mathematik: 2 | 2 | 2

5. weitere Wahlfächer

Erwerb eines Zertifikates „Musikkompetenz“ möglich

.

.

* In der Teilzeitausbildung bieten wir keinen Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife an.

Archive

Kontakt

  • Albert-Schweitzer-Schule
  • Alte Daisbacher Straße 7 a
  • 74889 Sinsheim

  • Tel.: 06221 15-82300
  • Fax: 06221 15-82320

E-Mail

Nützliche Links

Vertretungspläne
Aktueller Jahresplaner als PDF
Mailportal OWA (Lehrkräfte)
Mailportal BelWü (Schüler:innen)
Moodle

Schul- und Hausordnung
Impressum
Datenschutz
Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Startseite
  • Schularten
  • Schulleben
  • Wir über uns
  • Anmeldung & Downloads
  • Kontakt
Nach oben scrollen