3BKSPT
Fachschule für Sozialpädagogik – Berufskolleg (Teilzeit)
Einführung
Eine Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik soll dazu befähigen, selbstständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Die möglichen Arbeitsfelder „staatlich anerkannter Erzieherinnen und Erzieher“ sind sehr vielfältig:
- Früh- und Elementarpädagogik (Kindergärten, Kinderkrippen),
- Freizeitpädagogik (betreute Abenteuerspielplätze, Jugendzentren, Jugendhäuser),
- Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit (Hilfen zur Erziehung, Kinderdörfer, Heime),
- Gesundheitsfürsorge (Kinderkrankenhäuser, Kurkliniken),
- Sonderpädagogik (Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit geistigen oder körperlichen Behinderungen),
- Betreuung an Schulen (Schulkinderhort, Kernzeitbetreuung, Internate, Grund- und Förderschulen)
Für staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher bestehen außerdem Möglichkeiten der Weiterbildung wie zum Beispiel Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer an Grund- und Hauptschulen, Realschulen oder Förderschulen (ohne Abitur). Mit dem Erwerb der Fachhochschulreife (Angebot im Rahmen des Wahlbereiches) besteht bundesweit die Möglichkeit zum Studium an einer Fachhochschule.
Unterrichtszeiten
Die ASS möchte den schulischen Teil der Ausbildung möglichst familienfreundlich gestalten. Deshalb beginnt der Unterricht erst um 8:15 Uhr und endet bereits um 14:40 Uhr.
Ansprechpersonen
Alexandra Halter
Sabine Berger
Sprechzeiten
telefonisch i. d. R. mittwochs 8:30–9:30 und nach Vereinbarung; Raum J 014
Tel.: 06221 15-82316
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Aufnahmebedingungen
- Erfolgreicher Abschluss des 1BKSP (Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten)2 oder
- Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in2 oder
- Allgemeine Hochschulreife/Fachhochschulreife/schulischer Teil der FHR eines beruflichen Gymnasiums (Profil: Sozialpädagogik/ Sozialwissenschaft)1 oder
- Mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule1 2 oder
- Mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung1 2 oder
- Mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens zweistündiges Fach „Pädagogik/Psychologie“ besucht wurde.1 2 oder
- Mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung2 oder
- Mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen)1 2 oder
- Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren1 2
sowie für die praktische Ausbildung:
schriftlicher Nachweis (Ausbildungsvereinbarung) eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Tageseinrichtung für Kinder (in den Eingangsklassen: Kinder unter 3 Jahren oder Kinder im Alter von 3–6 Jahren) bzw. Arbeitsvertrag bei praxisintegrierter Ausbildung
Dem Träger der Einrichtung ist i. d. R. zu Beginn der Ausbildung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Hinweis:
Während der schulischen Ausbildung muss die Einrichtung und die Altersgruppe einmal gewechselt werden.
1 sechswöchiges einschlägiges Praktikum (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort) erforderlich
2 Voraussetzung: Mittlere Reife, FSR bzw. Versetzung in Klasse 11 eines 9-jährigen bzw. Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums bzw. Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses
Abschluss
Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher
Erwerb der Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht in Mathematik möglich
AZAV-Hinweise
Diese Schulart ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert.
Bewerber/-innen, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden, erhalten von ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder ihrem zuständigen Jobcenter einen Bildungsgutschein und in der Regel eine Trägerbescheinigung.
Der Bildungsgutschein und die Trägerbescheinigung müssen zeitnah in der Schule (Sekretariat) eingereicht werden. Weitere Informationen zur Beantragung von Bildungsgutscheinen finden Sie unter diesem Link.
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich weiterführend kundig machen. Hier erfahren Sie auch, welche Leistungen Sie gegebenenfalls erhalten können.
Zur Abgabe von Bildungsgutscheinen während Schulferien beachten Sie bitte die Informationen → hier
Stundentafel
1. Pflichtbereich (1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr)
Fächer
Religionspädagogik: 2 | 1 | 1
Deutsch: 1 | 2 | 1
Englisch: 1 | 2 | 1
Handlungsfelder
Berufliches Handeln fundieren: 2,5 | 2,5 | 2,5
Erziehung u. Betreuung gestalten: 2,5 | 2 | 3
Bildung u. Entwicklung fördern I: 2 | 2,5 | 2
Bildung u. Entwicklung fördern II: 4,5 | 3 | 3
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen: 2 | 2 | 2
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln: 1 | 1 | 2
2. Wahlpflichtbereich: 2 | 2 | –
Musik/Rhythmik, Sport- und Bewegunspädagogik, weitere fachliche Inhalte
3. Pflichtbereich (Praxis)
Sozialpädagogisches Handeln
4. Wahlbereich (Zusatzunterricht FHSR)
Mathematik: 2 | 2 | 2
5. weitere Wahlfächer
Erwerb eines Zertifikates „Musikkompetenz“ möglich
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* In der Teilzeitausbildung bieten wir keinen Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife an.