BEJ
Berufseinstiegsjahr
Einführung
Das Berufseinstiegsjahr (BEJ) ist für Schülerinnen und Schüler gedacht, die den Hauptschulabschluss haben und nach dem BEJ eine Ausbildung machen wollen.
Das Berufseinstiegsjahr ist speziell darauf ausgerichtet, die Ausbildungsreife zu verbessern und so die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. Dazu dienen ein Praktikum, die Stundentafel und ein entsprechendes Angebot an Berufsfeldern. An der Albert-Schweitzer-Schule bieten wir diese Berufsfelder an: Ernährung und Hauswirtschaft, Gastgewerbe, Sozialpflege, Einzelhandel. Das Praktikum kann mit wöchentlichen Praktikumstagen oder in Blockform durchgeführt werden.
Die ASS vermittelt neben den fachlichen Inhalten auch Fähigkeiten, auf die die Arbeitgeber Wert legen, wie z. B. Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit. Den Rahmen dazu bietet im BEJ das Fach Projekt- und Sozialkompetenz.
Im Berufsfeld Gastgewerbe zum Beispiel können die Schüler im Schülercafé diese Fähigkeiten unter Beweis stellen. Das beliebte Schülercafé wird von den Schülern selbständig geführt. Das bedeutet, dass die Schüler alles von Einkauf und Buchhaltung, über „Produktion“, also Kochen und Backen, bis hin zur verführerischen Präsentation der Speisen eigenverantwortlich betreiben.
Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht den Besuch einer weiterführenden Schule und verbessert die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt.
Ansprechpersonen
Marieluise Schwöbel
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung; Raum H 2.27
Tel.: 06221 15-82325
Wie melde ich mich an?
- Den Aufnahmeantrag ausfüllen. Er ist erreichbar über den orangefarbenen Button oben oder über die Homepage der Albert-Schweitzer-Schule unter Anmeldung → VAB/BEJ.
- Folgende Unterlagen sind darüber hinaus der Schule abzugeben:
- die ausgedruckte und unterschriebene Seite „Erforderliche Unterschriften“ (wird nach Abschicken des Aufnahmeantrags angezeigt)
- ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- eine beglaubigte Abschrift des Nachweises des Bildungsstandes (siehe Aufnahmebedingungen)
- ggf. ein Nachweis über das Bestehen der A2-Prüfung in Deutsch
Aufnahmebedingungen
Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
Abschluss
Erfüllung der Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird
Stundentafel
1. Pflichtbereich
1.1. Pflichtfächer
1.1.1 Allgemeiner Bereich
Religionslehre: 1
Deutsch: 3–5
Gemeinschafts- und Wirtschaftskunde: 1
1.1.2 Berufsbezogener Bereich
Berufsfachliche Kompetenz: 2–4
Mathematik und Fachrechnen: 3–5
Berufspraktische Kompetenz: 3–12
Projektkompetenz mit Sozialkompetenz: 1–4
Computeranwendungen: 1–2
1.2 Individuelle Förderung: 1–4
Kompetenzanalyse: 1
1.3. Betriebspraktikum
Betriebspraktikum 1: 6 bzw. 12
Praktikumsbezogene Kompetenz: 1–2
Summe: 30–34 2
2. Wahlbereich: 4
(ergänzende Angebote, Projekte etc.)
1 Im Dualen BEJ (Durchführung von zwei Praktikumstagen) wird die Schülerarbeitszeit im Praktikum mit 12 Wochenstunden bewertet. Im Dualen BEJ und im BEJ-TQ ist eine intensive Praktikumsbegleitung im Umfang von 6 Lehrerwochenstunden pro Klasse sicherzustellen. Bei einem wöchentlichen Praktikumstag (BEJ-Regelform) wird die Schülerarbeitszeit mit 6 Wochenstunden bewertet, die Praktikumsbegleitung ist im Umfang von 3 Lehrerwochenstunden pro Klasse sicherzustellen. Beim BEJ- TQ umfasst das Betriebspraktikum mindestens 90 Tage.
2 Im Dualen BEJ und im BEJ-TQ wird Unterricht im Umfang von maximal 22 Wochenstunden erteilt, es stehen maximal 8 Teilungsstunden (bei Klappklassen mit zwei verschiedenen Berufsfeldern maximal 9) und insgesamt bis zu 36 Lehrerwochenstunden (bzw. 37 bei Klappklassen) zur Verfügung. Bei Durchführung von einem wöchentlichen Praktikumstag (BEJ-Regelform) reduziert sich die reine Unterrichtszeit auf maximal 27 Wochenstunden (maximal 9 Teilungsstunden, bei Klappklassen maximal 12 Stunden), es stehen maximal 39 Lehrerwochenstunden (bzw. 42 bei Klappklassen) zur Verfügung. In Klassen oder Schülergruppen, in denen kein(e) wöchentliche(r/n) Praktikumstag(e) durchgeführt wird/werden, wird Unterricht im Umfang von maximal 30 Wochenstunden erteilt. Pro Klasse stehen für den Pflichtbereich maximal 12 Teilungsstunden und maximal 42 Lehrerwochenstunden zur Verfügung.